Herr Prof. Dr. Muhler wurde am 30. November 2018 zum Präsidenten des Finanzgerichts Baden-Württemberg ernannt.
Herr Prof. Dr. Muhler begann seine berufliche Laufbahn nach Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg zum Diplom-Finanzwirt (FH) und nach dem Studium der Rechtswissenschaften sowie der Referendarzeit in der Steuerberatung. 1990 wechselte er in die Justiz des Landes Baden-Württemberg. Er war als Staatsanwalt und Richter in Wirtschaftsstrafsachen tätig. Zum Richter am Finanzgericht wurde Prof. Dr. Muhler im Jahr 2000 ernannt. Er war zunächst im damaligen Gerichtsteil Karlsruhe tätig und wechselte 2002 in den Stuttgarter Gerichtsteil. Vorsitzender Richter wurde er im November 2011. Er stand sodann dem 1. Senat vor, der sich im Wesentlichen mit Umsatzsteuerfragen befasste. Im März 2014 wechselte er zu den Außensenaten Freiburg in den für Umsatzsteuerfragen zuständigen 14. Senat. Zum örtlichen Gerichtsvorstand und damit zum Leiter der Außensenate Freiburg wurde Herr Prof. Dr. Muhler im August 2015 ernannt. Seit 30. Januar 2017 ist er Honorarprofessor an der Universität Mannheim.
Herr Prof. Dr. Muhler hat sich dem 7. Senat in Stuttgart angeschlossen. Der 7. Senat ist auch zuständig für Streitsachen wegen Erbschaft- und Schenkungsteuer.