DIENSTBETRIEB DES
FINANZGERICHTS
Die Gerichtsgebäude in Stuttgart und Freiburg sind geöffnet. Zum Schutz vor Ansteckung mit dem
Corona-Virus müssen wir aber die Einhaltung strenger Verhaltensregeln verlangen.
Bitte kommen Sie nicht, wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Infizierung besteht. Zur Vermeidung von
Rechtsnachteilen ist es erforderlich, dass Sie das Gericht zügig vor Beginn eines Termins darüber informieren.
Achten Sie auch in unseren Räumen darauf, dass Sie zu anderen Personen stets einen Mindestabstand von
1,5 Meter halten. Nehmen Sie die Möglichkeiten zum Händewaschen und Desinfizieren wahr! Bringen Sie bitte Ihre eigene Schutzmaske
mit. In den öffentlichen Bereichen müssen Sie diese tragen. In den Verhandlungen sind die diesbezüglichen Anordnungen des
Vorsitzenden zu befolgen.
Reichen Sie bitte alle Unterlagen, in die Einsicht genommen werden soll, vorab in Kopie ein und erledigen
Sie so viel wie möglich schriftlich. Sollten Sie dennoch die Hilfe der Rechtsantragsstelle benötigen, melden Sie sich bitte an
der Pforte.
Die Bibliotheken sind in beiden Gerichtsteilen geöffnet. Nach vorheriger Terminabsprache kann in den
Gerichtsgebäuden Akteneinsicht genommen werden.