Bei der Einreichung von Klagen oder sonstigen Schriftstücken können die kraft Gesetzes
oder vom Gericht eingeräumten und gesetzten Fristen bis zu deren Ablauf um 24.00 Uhr durch Einwurf in den Nachtbriefkasten gewahrt
werden. Wenn also z.B. die Frist zur Einreichung einer Klage am Donnerstag, den 14. Januar endet, kann der Schriftsatz, mit dem die
Klage angebracht wird, noch bis zur letzten Minute, d.h. bis 23.59 Uhr beim Gericht eingeworfen werden. Andererseits handelt es sich bei
einem Gerichtsverfahren um ein streng formalisiertes Verfahren. Dies bedeutet unter anderem, dass Fristen grundsätzlich nicht
überschritten werden dürfen; sonst wird die Klage oder der Antrag als verspätet behandelt und z.B. die Klage kostenpflichtig
als unzulässig abgewiesen.
Um dem/der Steuerpflichtigen oder seinem/seiner Vertreter/-in zu ermöglichen, die Frist auch tatsächlich bis zur letzten Minute
ausnutzen zu können, existieren bei den Gerichtsteilen in Stuttgart und Freiburg sog. Nachtbriefkästen. Durch einen internen
Mechanismus wird sichergestellt, dass der Brief, der nach Schluss der allgemeinen Bürozeit, aber vor Mitternacht eingeworfen wurde,
ein anderes Eingangsdatum als derjenige Brief erhält, der nach Mitternacht, aber noch vor Dienstbeginn des nächsten Tages
eingeworfen worden ist.
Lage der Nachtbriefkästen
Senate in Stuttgart
Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt am Haupteingang auf der linken Seite.
Außensenate in Freiburg
Der Nachtbriefkasten befindet sich rechts vor der Eingangstür.