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Krankheit und Pflege: Wann zahlt der Fiskus mit?

Datum: 14.04.2016

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung Nr. 7/2016

Einem Steuerpflichtigen, der krank oder pflegebedürftig ist, entstehen häufig erhebliche Kosten. Sein Bestreben wird es sein, diese Kosten vollumfänglich steuerlich geltend zu machen. Ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, wird Ihnen Richter am Finanzgericht Dr. Oliver Geißler im Rahmen der Vortragsreihe anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Finanzgericht“ erläutern am

Donnerstag, den 21. April 2016, in 79199 Kirchzarten, Talvogteistr. 12, Große Stube, 18 Uhr.

Der erste Vortrag „Krankheit und Pflege: Wann zahlt der Fiskus mit?“ widmet sich der steuerlichen Behandlung von Kosten im Krankheits- und Pflegefall. Anhand von Fällen wird Richter am Finanzgericht Dr. Geißler die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten aufzeigen. Zum einen wird er sich mit den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Krankheitskosten befassen. Sind z.B. im Krankheitsfalle Zuzahlungen von Arzneimitteln oder der Einbau eines Treppenlifts abzugsfähig? Zum anderen wird es ihm um die Kosten im Pflegefall gehen. Er wird hierbei die vielfältigen Betreuungsformen berücksichtigen. So können z.B. Pflegebedürftige von Angehörigen oder fremden Dritten zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut werden. Gibt es in diesen Fällen steuerliche Abzugsmöglichkeiten für den Steuerpflichtigen und / oder für seine Angehörigen? In welcher Höhe können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden? Welche Voraussetzungen müssen für eine steuerliche Berücksichtigung erfüllt sein? Auf diese Fragen wird Ihnen Richter am Finanzgericht Dr. Geißler Antwort geben.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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