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Pressemitteilung Nr. 1/2024      Stuttgart, den 11. Juni 2024

Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 11.06.2024 entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020 verfassungsgemäß ist (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23). 

Die Urteile sind bereits in Juris und auf Landesrecht BW veröffentlicht
(für 8 K 1582/23 hier und für 8 K 2368/22 hier).

Gegen diese Urteile wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Die Aktenzeichen der Revisionsverfahren lauten II R 26/24 (8 K 1582/23) und II R 27/24 (8 K 2368/22).

Pressestelle

Der Präsident

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Prof. Dr. Manfred Muhler

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