Pressemitteilung Nr. 5/2025 vom 2. Dezember 2025
Der 8. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entscheid mit Beschluss vom 16. Oktober 2025 mit dem Aktenzeichen 8 K 626/24, dass im Einzelfall die Kosten eines
Verkehrswertgutachtens dem Finanzamt auferlegt werden können. Der Beschluss ist in Juris und auf Landesrecht BW veröffentlicht hier.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier
(PDF).
Pressemitteilung Nr. 1/2024 vom 11. Juni 2024
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig.
So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteilen vom 11. Juni 2024 (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).
Die Urteile sind in Juris und auf Landesrecht BW veröffentlicht
(für 8 K 1582/23 hier und für 8 K 2368/22 hier).
Gegen diese Urteile wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Die Aktenzeichen der Revisionsverfahren lauten II R 26/24 (8 K 1582/23) und II R 27/24 (8 K 2368/22).