Pressemitteilung Nr. 1/2024 vom 11. Juni 2024
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig.
So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteilen vom 11. Juni 2024 (Az. 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23).
Die Urteile sind in Juris und auf Landesrecht BW veröffentlicht
(für 8 K 1582/23 hier und für 8 K 2368/22 hier).
Gegen diese Urteile wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Die Aktenzeichen der Revisionsverfahren lauten II R 26/24 (8 K 1582/23) und II R 27/24 (8 K 2368/22).
Pressemitteilung Nr. 3/2025 vom 2. April 2025
Der 8. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg lehnte die Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und
Grundsteuermessbescheid mit Beschluss vom 20. März 2025 (Az. 8 V 250/25) ab. Der Beschluss ist in Juris und auf Landesrecht BW
veröffentlicht hier.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier
(PDF).