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Rechtsantragstelle

Aufgabe der Rechtsantragsstelle

Nicht jeder Bürger kann oder möchte sich einen Prozessbevollmächtigten leisten, der ihm sein Begehren so formuliert, wie es nach den strengen Vorschriften der Finanzgerichtsordnung erforderlich ist. Hier hilft die Rechtsantragstelle. Sie hat die Aufgabe, die Klage oder den Antrag des Bürgers so in Form einer Niederschrift aufzunehmen, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Begründung und die dazu dienenden Tatsachen und Beweismittel brauchen in der Niederschrift noch nicht detailliert angegeben werden, da diese Angabe auch noch außerhalb der Klagefrist und formlos vom Kläger bzw. Antragsteller selbst erbracht werden können. Der Beamte, der die Klage oder den Antrag aufnimmt, erteilt auf Fragen Auskünfte zum Kostenrisiko (Höhe der evtl. anfallenden Gerichtskosten) und zur Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. Eine Beratung über die Erfolgsaussichten der Klage oder des Antrags und über die möglicherweise beizufügenden Unterlagen ist hingegen nicht möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies sogar per Videokonferenz möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden Sie hier.

Die Kontaktdaten der Rechtsantragstellen in Stuttgart und Freiburg finden Sie hier.





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