Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in der Finanzgerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert. Sie bilden eine gesellschaftsrechtliche Kontrollinstanz innerhalb der Justiz und sollen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsprechung festigen.
Unser demokratischer Rechtsstaat gebietet es geradezu, dass neben dem Berufsrichter / der Berufsrichterin auch der rechtlich nicht vorgebildete Bürger an der Rechtsprechung mitwirkt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bringen Wertungen ein, mit denen sich die Berufsrichter/-innen in der gemeinsamen Beratung auseinandersetzen müssen. Sie bereichern durch ihre Lebenserfahrung, ihr Fachwissen aus ihrem beruflichen Umfeld und die Betrachtung des Rechtsfalls aus einer anderen Perspektive die Arbeit der Berufsrichter/-innen. Damit werden möglicherweise verfestigte Rechtsansichten durch den „gesunden Menschenverstand“ überprüft. Ferner tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter dazu bei, dass komplizierte steuerrechtliche Rechtsfragen für einen Laien verständlich dargestellt werden.
Die Senate des Finanzgerichts entscheiden durch Urteil in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, wobei die ehrenamtlichen Richter mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet sind. Ihre Stimme hat somit bei der Entscheidung stets das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichterin bzw. des Berufsrichters. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken keine ehrenamtlichen Richter/-innen mit.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden auf fünf Jahre durch einen Wahlausschuss nach Vorschlagslisten gewählt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2022 statt. Entsprechende Wahlvorschläge werden durch diverse Berufsvertretungen und Verbände eingebracht.
Den vom Ministerium der Justiz und für Europa herausgegebenen Leitfaden für ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Finanzgericht finden Sie hier (PDF).