Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart. In Stuttgart sind die Gerichtsverwaltung und zehn Senate. Vier Außensenate gibt es in Freiburg. Mit dem Wegweiser finden Sie zum jeweiligen Gerichtsstandort. Zum Wegweiser.
Weitere Informationen ergeben sich aus den Organigrammen für Stuttgart und für Freiburg
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet im Wesentlichen über Steuersachen,
Kindergeldsachen und zollrechtliche Fragen. Es entscheidet zum Beispiel darüber, in welcher Höhe (Einkommen- oder Umsatz-) Steuer
oder für welchen Zeitraum Kindergeld festzusetzen ist. Das Finanzgericht ist nicht zuständig für
Steuerstrafverfahren.
Weitere Informationen zur Zuständikeit des Finanzgerichts finden Sie hier
Sie senden Ihr Schreiben mit Ihrem Anliegen per Brief, per Fax oder auf elektronischem Wege mittels eines
zugelassenen Übertragungsweges und einer qualifizierten elektronischen Signatur (Keine E-Mail, kein WhatsApp) an das Gericht.
Bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater) sind gesetzlich verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr zu
verwenden. Zum elektronischen Rechtsverkehr. Die Anschrift des
zuständigen Gerichtsteils finden Sie unter Kontakt.
Die Kontaktdaten des Finanzgerichts finden Sie hier.
Sie können sich ohne einen Prozessbevollmächtigten an das Finanzgericht wenden oder durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lassen. Zum Verfahren.
Bei Fragen können Sie sich an die Rechtsantragstelle wenden.
Die Kontaktdaten der Rechtsantragstellen finden Sie hier.
Das Verfahren vor dem Finanzgericht ist kostenpflichtig. Reichen Sie eine Klageschrift oder eine Antragsschrift bei Gericht ein, wird eine Verfahrensgebühr fällig. Diese bemisst sich nach dem Streitwert, d.h. nach dem, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen möchten.
Es handelt sich um einen Vorschuss, der Ihnen erstattet werden kann. Eine Erstattung hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Detaillierte Informationen zu den Kosten finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Hierzu ist es eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich (Hinweisblatt) und Ihre Klage / Ihr Antrag muss Aussicht auf Erfolg haben. Weitere Informationen zu Kosten und Kostenvorschuss finden Sie hier
Grundsätzlich entscheidet der für das Verfahren zuständige Senat. Welcher Senat für einen Rechtsstreit zuständig ist, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts des Gerichts. Jeder Senat legt in seinem Geschäftsverteilungsplan abstrakt fest, wer das Verfahren bearbeitet und wer mitentscheidet.
Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Finanzgerichts Baden-Württemberg finden Sie hier
Der Senat entscheidet durch Urteil mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (Informationen zu den ehrenamtlichen Richtern finden Sie hier). An Beschlüssen wirken ausschließlich die Berufsrichter mit.
Es besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit auf den Einzelrichter zu übertragen. Der Einzelrichter entscheidet ohne ehrenamtliche Richter.
Über die Anzahl der Verfahren, die Art der Erledigungen und sonstige Aktivitäten informiert Sie der jährliche Geschäftsbericht. Die Geschäftsberichte finden Sie hier.
Eine mündliche Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich und Sie können eine solche besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Es besteht die Möglichkeit, im Wege einer Videokonferenz an einem Erörterungstermin oder einer mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Hierfür können Kläger und ihre Bevollmächtigten ebenso wie der Beklagte und Beigeladene einen Antrag stellen. Das Antragsrecht besteht auch für Zeugen und Sachverständigen. Gestattet das Finanzgericht die Teilnahme an der Verhandlung durch eine Bild- und Tonübertragung, dürfen sich die Beteiligten während der Verhandlung an einem anderen Ort aufhalten und dort Verfahrenshandlungen vornehmen. Der andere Ort kann jeder Ort sein, der eine störungsfreie Durchführung der Verhandlung und eine sichere Übertragung von Bild und Ton ermöglicht. Das können neben Geschäftsräumen auch private Zimmer sein.
Weitere Informationen zur Videokonferenz und deren technischen Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu Verhandlungen am Finanzgericht per Videokonferenz, das sie hier finden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg bietet keine Praktika für Schülerinnen und Schüler an.
Ein Praktikum für Studierende ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Schwerpunktbereich Steuerrecht können ihre Wahl- oder Verwaltungsstation beim Finanzgericht Baden-Württemberg absolvieren Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den "Informationen zum Datenschutz in der Justiz".