Der Präsident des Finanzgerichts Prof. Dr. Muhler berichtete heute anlässlich des Pressegesprächs von seinem ersten Jahr als Präsident des Gerichts, unter anderem über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Akte und die Geschäftslage 2019. Er gab auch einen Rückblick auf 2018. Ersichtlich sei, dass die Zahl eingehender Verfahren weiterhin abnehme. Die anhängigen Verfahren könnten zügiger bearbeitet werden. Die Anzahl der Altfälle werde geringer. Eine Vielzahl der Verfahren werde innerhalb eines Jahres erledigt.
Prof. Dr. Manfred Muhler berichtete über anhängige Verfahren von besonderem Interesse. Es gehe hierbei zum Beispiel um die Frage, ob die Höhe der Behindertenpauschbeträge noch verfassungsgemäß sei, ob Kosten für Streitigkeiten wegen Umgangsrecht mit Kindern und Sorgerecht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien, ob sich der Nachlass um familiäre Pflegeleistungen mindere, um das neue Reisekostenrecht, das Kirchgeld glaubensverschiedener Ehegatten, die Doppelbesteuerung von Renten, den Vorsteuerabzug von Pferdezuchtbetrieben, die Besteuerung von Grenzgängern und Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im Ausland. Steuerrechtliche Fragen könnten jeden betreffen. Neue Fragen kämen auf, wie zum Beispiel die nach der steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Kryptowährung. Das Finanzgericht sei auch für Streitigkeiten wegen Kindergeld zuständig. Sobald Verfahren von besonderem Interesse durch Urteil erledigt seien, werde in der Regel das Urteil anonymisiert mit kurzen Hinweisen zum steuerlichen Thema auf der Webseite veröffentlicht. Zu ausgewählten Themen gebe es Pressemitteilungen. Über aktuelle Entscheidungen werde auch im Newsletter berichtet.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, über die elektronische Akte, den Geschäftsbericht 2018, Newsletter, Pressemitteillungen und Entscheidungen sind auf der Webseite des Gerichts abrufbar. Die Webseite wird ständig aktualisiert. So werden zum Beispiel Anfang November zwei Entscheidungen zur Besteuerung von Schweizer Krankentaggelder eines Grenzgängers (Einbezug in Progressionsvorbehalt?) veröffentlicht werden.