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„3-2-1 Meins: eBay und der Fiskus“

Datum: 06.10.2016

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung Nr. 17/2016

Sie verkaufen gerne über eine Interhandelsplattform Waren. Dann sind Sie vielleicht eine oder einer von den über 14,5 Millionen aktiven Mitgliedern von eBay. Ob Überraschungseifiguren, Modelleisenbahnen, Bierdeckel oder Pelzmäntel, über Internethandelsplattformen, wie zum Beispiel eBay, werden durchschnittlich mehr als 30 Millionen Artikel angeboten. Der Online-Marktplatz boomt. Es geht um ein Handelsvolumen im Milliardenbereich. Der Anteil verkaufter Artikel von gewerblichen und privaten Verkäufern soll jeweils etwa 50 Prozent betragen. Doch wer ist gewerblicher Verkäufer? Welche steuerlichen Pflichten können auf einen „privaten“ Verkäufer zukommen?

Die Grenze zwischen steuerpflichtigem Handel und nicht steuerbaren Privatverkäufen ist nicht immer einfach zu ziehen. Häufig haben die Handelnden eine andere Auffassung von „privaten Verkäufen“ als der Fiskus und erklären daher ihre Umsätze nicht. Der Fiskus hat infolgedessen das Netz im Visier. Die Beamten durchleuchten mit Suchmaschinen wie „Xpider“ die Internethandelsplattformen nach steuerlich relevanten Sachverhalten. Daher sollten Sie als Verkäufer das Steuerrecht (Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) im Blick behalten. Dies gilt nicht nur für Geschäfte, die über eBay abgewickelt werden.

Die wichtigsten steuerlichen Aspekte werden Ihnen vom Vizepräsidenten des Finanzgerichts Guido Körner im Rahmen der Vortragsreihe anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Finanzgericht“ erläutert am

Mittwoch, den 19. Oktober 2016, im Gerichtsgebäude Gresserstr. 21, 79102 Freiburg, 16.30 Uhr und


Mittwoch, den 26. Oktober 2016 im Gerichtsgebäude Börsenstr. 6, 70174 Stuttgart, 8. OG, Großer Sitzungssaal, 16.30 Uhr

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